Die Kommission für Menschenrechte,
In Anbetracht der in der Charta der Vereinten Nationen festgeschriebenen Verpflichtung der Staaten, die generelle Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und der elementaren Freiheiten durch internationale Zusammenarbeit zu fördern,
in dem Bewusstsein, dass alle Menschen ein Recht auf die Achtung ihrer von der Allgemeinen Deklaration über die Menschenrechte anerkannten Menschenrechte haben und dass mehrere dieser Rechte nicht verjähren und deren Genuss unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf,
in Anbetracht der Pflicht aller Staaten, die in den von ihnen unterzeichneten internationalen Verträgen übernommenen Verpflichtungen zu achten und einzuhalten, einschließlich der Verpflichtungen zum Thema der Menschenrechte,
in Anbetracht des Hauptberichtes Nr. 31 des Komitees der Menschenrechte, angenommen auf seiner 2187. Tagung am 29. März 2004,
in Anbetracht des von vier Berichterstattern der Kommission am 25. Juni 2004 gestellten Antrags an die Regierung der Vereinigten Staaten, die des Terrorismus beschuldigten (on grounds of) Häftlinge, einschließlich der auf dem Stützpunkt Guantánamo inhaftierten Personen, besuchen zu dürfen,
ausgehend von der am 4. Februar 2005 angenommenen Deklaration von Experten, die das Mandat über sechs Sonderverfahren der Kommission übernommen haben und ihre ernste Besorgnis über die Situation der auf dem Stützpunkt Guantánamo einsitzenden Häftlinge erneut zum Ausdruck brachten - auch wenn sich in den letzten Monaten einige positive Entwicklungen in dieser Frage abzeichnen,
im Bewusstsein dessen, dass eine beträchtliche Anzahl von Regierungen und Parlamenten der ganzen Welt ihre Besorgnis in dieser Frage äusserten, darunter das Europaparlament, das in seiner am 28. Oktober 2004 angenommenen Resolution über Guantánamo die Regierung der Vereinigten Staaten bat, eine unparteiische und unabhängige Untersuchung der Anklagen von Folter und Misshandlungen zuzulassen, deren Opfer all jene sind, die unter Gewahrsam der Vereinigten Staaten ihrer Freiheit beraubt sind,