Am 20. Mai 2003 beging die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika weitere Akte, die eine Eskalation der seit Jahrzehnten über Rundfunk und Fernsehen verübten Angriffe auf die kubanische Revolution darstellen.
Der Rundfunksender, der von der US-Regierung eigens mit der Absicht geschaffen wurde und betrieben wird, Subversion in Kuba zu schüren, und der sich in trügerischer und beleidigender Weise den Namen José Martí zulegte, ging an dem genannten Tag mit vier neuen Frequenzen in den Aether, was zu Interferenzen und Beeinträchtigungen der kubanischen Rundfunkübertragungen führte. Dieser Akt stellt eine offenkundige und grobe Verletzung der Völkerrechts und der von der Internationalen Union für Telekommunikation (UIT) festgelegten Normen und Regeln dar, einer internationalen Organisation, die ihren Sitz in Genf hat und mit dem Ziel gegründet wurde, ein reibungsloses Funktionieren der Telekommunikation in der ganzen Welt zu fördern. Insbesondere wird auch deren Reglement über Funkverbindungen verletzt.
Am Nachmittag des genannten Tages ging das Fernsehbildsignal, das von den offiziellen Stellen der US-Propaganda in der gleichen Absicht nach Kuba übertragen wird, von 18.00 bis 22.00 Uhr auf Sendung, und zwar über Kanäle und Systeme, die den kubanischen Fernsehstationen rechtmäßig zuerkannt wurden und ordnungsgemäß bei der genannten internationalen Organisation eingetragen sind. Dieser Akt verletzt auch das Völkerrecht und die von den Staaten im Rahmen der Internationalen Union für Telekommunikation vereinbarten Normen, insbesondere den Punkt 23.3 des Reglements über Funkverbindungen, das Fernsehübertragungen außerhalb der nationalen Grenzen verbietet.
Gemäß Punkt 15.34 des Reglements stellt die TV-Aggression der Vereinigten Staaten eine schädliche Interferenz dar, provoziert durch eine Fernsehstation, die über den Kanal 13 VHF (210 bis 216 MHz) sendet, was die auf diesem Kanal ordnungsgemäß registrierten kubanischen Fernsehübertragungen schwer beeinträchtigte.
Die Präambel des Statuts der Internationalen Union für Telekommunikation legt die wachsende Bedeutung der Telekommunikation für die Wahrung des Friedens und der ökonomischen und sozialen Entwicklung aller Staaten fest und erklärt demzufolge die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Funktionierens der Telekommunikation auf dem Wege der internationalen Kooperation zur umfassenden Realisierung der oberhalb dargelegten Ziele. Die Rundfunk- und Fernsehübergriffe der Vereinigten Staaten gegen Kuba sind Ausdruck der völligen Mißachtung der Normen zur Regelung internationaler Beziehungen durch die genannte Regierung.
Die Aggression über Rundfunk und Fernsehen der Vereinigten Staaten gegen Kuba ist keine neue Erscheinung. Auf dem Territorium der USA ansässige Sender übertragen wöchentlich mehr als 2220 Stunden konterrevolutionäre Programme und schüren so subversive Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die sich unser Volk in freier und souveräner Entscheidung gegeben hat. Dabei sind 24 Frequenzen für Programme bestimmt, die ausschließlich die o.g. Ziele verfolgen.
Diesmal wird die Verletzung des Völkerrechts und insbesondere der internationalen Normen zur Regelung der Nutzung der Funkfrequenzen durch mehrere Faktoren verschärft. Abgesehen von der Vorsätzlichkeit und der Scheinheiligkeit, die bei der Planung und Realisierung der beschriebenen Aktionen maßgebend waren, zeichnet sich die Tatsache ab, daß die subversiven Übertragungen von einem Flugzeug der Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten aus auf Kuba gerichtet waren, und das zu Spitzenzeiten der nationalen Programme, deren normale Übertragung auf Frequenzen, die von kubanischen Fundfunk- und Fernsehstationen genutzt werden, interferiert wurde.
Bemerkenswert ist auch die Untätigkeit der US-Behörden im Hinblick auf den kubanischen Terroristen José Basulto und seine Versuche, Fernsehbildsignale auf kubanisches Territorium zu übertragen.
Obwohl Vertreter der Vereinigten Staaten über diplomatische Kanäle verlautbarten, daß sie Herrn Basulto darauf hingewiesen hätten, daß jede Übertragung nach Kuba als eine Verletzung des nordamerikanischen Gesetzes angesehen und folglich gegen ihn vorgegangen werden würde, wurde bekannt, daß der genannte Terrorist am 20. Mai ungehindert flog, und wenn er bei diesem Flug nicht sendete, war das auf Probleme mit dem Sender und nicht auf Aktionen der nordamerikanischen Behörden zurückzuführen.
Angesichts der Bestrebungen der gegenwärtigen Regierung der Vereinigten Staaten, der Welt ihren Willen als einzig anwendbare Norm aufzuzwingen, fordert Kuba eine Weltordnung, in der die Achtung des Völkerrechts für alle gleichermaßen gültig ist. Dies ist ein unverzichtbares Paradigma des friedlichen Zusammenlebens und der Gerechtigkeit auf unserem Planeten.
Auch wenn diese neuen Angriffe über Rundfunk und Fernsehen durch unsere Spezialisten neutralisiert wurden, hat Kuba die Pflicht und das Recht, solche illegalen Handlungen anzuklagen und deren Beendigung zu fordern. Zu diesem Zweck werden verschiedene diplomatisch-politische Schritte sowohl in bilateraler Hinsicht als auch im geeigneten multinationalen Rahmen unternommen.
Dem Leiter der Interessenvertretung der Vereinigten Staaten von Amerika in Kuba, Herrn James Cason, wurde am Sitz unseres Ministeriums für Auswärtige Angelgenheiten eine Protestnote überreicht, in der die von der Regierung der Vereinigten Staaten begangenen Verletzungen des internationalen Reglements auf dem Gebiet der Telekommunikation und des Völkerrechts festgehalten sind.
Ebenso haben die Kubanischen Behörden für Funkverbindungen diesen Vorfall bei der Föderalen Kommission für Kommunikation (FCC) der Regierung der Vereinigten Staaten angezeigt und dabei alle technischen und legalen Parameter, die in grober Weise verletzt wurden, klar dargestellt. In der gleichen Weise wird Kuba die beschriebenen Tatsachen beim Generalsekretär der Internationalen Union für Telekommunikation (UIT) anklagen und die Annahme rigoroser Maßnahmen für solche Fällen fordern.
Kuba wird gegen diese eskalierenden Aggressionen über Fundfunk und Fernsehen durch die Vereinigten Staaten auf allen Foren und zu allen Gelegenheiten, bei denen es angebracht und notwendig erscheint, Anklage erheben.
Das kubanische Volk - gestählt sowohl im bewaffneten Kampf als auch in der ideellen Schlacht, die es angesichts der Manipulation der Medien und der Lügen, die von der mächtigen nordamerikanischen Desinformationsmaschinerie fabriziert werden, täglich führt – ist darauf vorbereitet, jeder ihm gestellten Herausforderung erfolgreich zu begegnen. Die von unserer Regierung unternommenen Schritte sind eine Bestätigung ihres unbeugsamen Willens zur Verteidigung der Souveränität des kubanischen Volkes, die den störungsfreien Empfang der Rundfunk- und Fernsehfrequenzen einschließt, die unserem Land entsprechend den Normen und Regelungen des Völkerrechts zuerkannt wurden.
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Havanna, 22. Mai 2003