Die Wahrheit über die im April letzten Jahres in Kuba stattgefundenen
Gerichtsverfahren
In Kuba fanden in mehreren Provinzen des Landes 29 Gerichtsverfahren statt, in denen 75
Personen - 74 Männer und eine Frau - angeklagt waren. Die Gerichte verhängten
Freiheitsstrafen zwischen 6 und 28 Jahren. Ungeachtet der begangenen schweren Vergehen und den
Gefahren, die diese für die nationale Sicherheit des Landes darstellten, wurden in keinem Fall
die Todesstrafe oder lebenslängliche Haft ausgesprochen, wie fälschlicherweise von der
antikubanischen Propaganda verbreitet.
- Bei der Verhaftung der von den USA bezahlten Söldner kam es zu keinerlei Gewaltanwendung
vonseiten der Polizeikräfte. In voller Kenntnis des Charakters der verübten Verbrechen
und ohne jede moralische Begründung oder ein Prinzip der Würde leisteten die Söldner
bei ihrer Verhaftung keinen Widerstand.
- Ausgehend von den schwerwiegenden Umständen und gemäß Gesetz Nr. 5 von 1977
- Gesetz über Strafverfahren - wurden die Strafprozesse als Ermittlungsverfahren
durchgeführt.
- Entsprechend der kubanischen Gesetzgebung und Gerichtspraxis beinhaltet das
Ermittlungsverfahren die Befugnis des Präsidenten des Obersten Gerichts, die Dauer von
Gerichtsverhandlungen zu kürzen, jedoch in keinem Fall beinhaltet es eine Einschränkung
der Garantien.
- Alle Angeklagten kannten vorab die Anklagepunkte, derer sie beschuldigt wurden, und hatten
- wie alle Angeklagten in Kuba - Gelegenheit, vor der Gerichtsverhandlung dazu Stellung zu nehmen.
Daher ist das Gerücht falsch, daß sie erst während der Verhandlungen von den
Anklagepunkten erfahren hätten.
- Alle Angeklagten hatten das Recht auf einen Verteidigungsanwalt, der gemäß der
kubanischen Gesetzgebung vom Angeklagten benannt werden kann. Anderenfalls stellt das Gericht einen
Pflichtverteidiger. An diesen Prozessen nahmen 54 Verteidigungsanwälte teil. 44 von ihnen, d.h.
80% der Gesamtzahl, wurden von den Angeklagten selbst oder von deren Angehörigen benannt. Nur
10 Anwälte wurden von den Gerichten als Pflichtverteidiger eingesetzt. Es trifft nicht zu,
daß den US-Söldnern das Recht auf eine anwaltliche und kompetente Verteidigung
beschnitten wurde.
- Entgegen den Behauptungen der antikubanischen Propagandakampagnen übten alle Angeklagten
ihr Recht aus auf Anhörung in einem mündlichen Verfahren durch ordentliche Zivilgerichte,
die im Einklang mit der kubanischen und internationalen Rechtsprechung vorher gebildet worden waren.
Zu ihrer Verurteilung wurde kein ad hoc Sondergericht konstituiert, ebensowenig wurden
Sonderrichter oder Richter für Schnellverfahren ernannt.
- Es gab keine Geheimverhandlung. Die mündlichen Verhandlungen aller Prozesse waren
öffentlich und kontradiktorisch. Durchschnittlich nahmen an jeder Verhandlung rd. 100 Personen
teil, d. h. insgesamt nahezu 3000. Im Wesentlichen handelte es sich neben Zeugen,
Sachverständigen und anderen kubanischen Bürgern um Familienangehörige.
- In der Tat waren einige wenige in Havanna akkreditierte ausländische Diplomaten auf
Beschluß der Richter selbst bei den Verhandlungen nicht anwesend, da kein Ausländer,
sondern ausschließlich kubanische Staatsbürger vor Gericht standen. Die Wiener
Konventionen über diplomatische und konsularische Beziehungen sehen den konsularischen Zugang
nur vor, sofern es sich bei den Verhafteten um Ausländer handelt.
- Gemäß ihren Vorrechten entschieden die zuständigen Gerichte, daß die
Presse wegen der in den Prozessen verwendeten Informationen zur nationalen Sicherheit keinen Zugang
zu den Verhandlungen haben sollte; zudem sollte vermieden werden, daß Unparteilichkeit und
Objektivität der Gerichte durch die Medien beeinträchtigt würden.
- Dennoch wurde die Presse detailliert über diese Verfahren informiert. Am 9. April 2003 ,
d. h. zwei Tage nach dem letzten Verfahren, gab der Minister für Auswärtige
Angelegenheiten Kubas, Felipe Pérez Roque, eine ausführliche Pressekonferenz, an der 82
Journalisten der akkreditierten internationalen Presse, die 59 Medien aus 22 Ländern vertraten,
und die gesamte nationale Presse teilnahmen. Auf dieser Pressekonferenz informierte der kubanische
Außenminister - unter Zuhilfenahme von Videos, Tonbändern und anderen bei den
Gerichtsverhandlungen vorgelegten dokumentarischen Beweisen - über die Umstände und den
Verlauf der jeweiligen Prozesse und beantwortete Fragen der Reporter.
- In Kuba wurde auch ein Buch mit dem Titel "Die Dissidenten" veröffentlicht, das
die Zeugenaussagen von 8 Kubanern enthält, die den Organen der kubanischen Staatssicherheit -
freiwillig und im Einklang mit ihrem Staatsbewußtsein - umfangreiche Informationen über
die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Aktivitäten der 75 verklagten
und verurteilten Söldner lieferten. Diese acht aufrichtigen Kubaner, die sich der Sache ihres
Volkes verpflichtet fühlen, ließen sich als vermeintliche Söldner von der
Interessenvertretung der Vereinigten Staaten in Havanna anwerben und schlossen sich den Reihen
mehrerer subversiver Organisationen an, die von den USA in Kuba geschaffen wurden. Es gelang ihnen,
bedeutende Funktionen in diesen Organisationen einzunehmen, und sie erhielten beträchtliche
Geldbeträge, die von der Regierung der Supermacht zur Bezahlung der Dienste dieser
Organisationen eingeschleust werden. Ihre Aussagen bestätigen die in diesem Bericht dargelegten
Fakten (Siehe "Los disidentes". Rosa Miriam Elizalde und Luis Báez. Editora
Política, Havanna, 2003).
- Alle Angeklagten und ihre Verteidiger übten das Recht auf Beibringung von Beweisen und
Zeugenaussagen zu ihren Gunsten aus, die neben den von der Polizei und der Staatsanwaltschaft
gelieferten Beweisen Berücksichtigung fanden. Neben den von der Staatsanwaltschaft
benannten Zeugen präsentierten die Verteidigungsanwälte 28 Zeugen, von denen 22 , d.h.
die große Mehrheit, von den Gerichten befugt wurden, als Zeugen aufzutreten.
- Alle Verteidigungsanwälte hatten im Vorhinein Zugang zu der Anklageschrift.
- Alle Angeklagten hatten das Recht - von dem die Mehrheit auch Gebrauch machte -, entsprechend
den Festlegungen der kubanischen Gesetzgebung und wie ihnen in der Gerichtsverhandlung mitgeteilt,
beim übergeordneten Gericht, in diesem Fall beim Obersten Gericht, Rechtsmittel gegen
die Urteile einzulegen.
- Die Beschlagnahme von Gütern erfolgte stets auf Gerichtsbeschluß und nachdem die
unrechtmäßige Herkunft derselben erwiesen war.
- In allen Phasen des Verfahrens wurde die physische und moralische Integrität eines jeden
Angeklagten strikt geachtet. Ebenso wie das ganze kubanische Volk genießen sie eine
völlig kostenlose medizinische Betreuung, einschließlich Spezialbehandlungen.
- Es gibt nicht den geringsten Beweis dafür, dass Zwang, Druck, Drohungen oder Erpressung
eingesetzt wurden, um Aussagen oder Geständnisse der Angeklagten zu erhalten.
- Im Verlauf der öffentlichen Verhandlung erklärte einer der Angeklagten - nachdem das
Gericht ihn an sein Recht erinnert hatte, auszusagen oder nicht auszusagen und nicht auf Fragen zu
antworten, wenn er dies nicht wünsche - freiwillig: Ich möchte hier vor diesem Gericht
die korrekte Behandlung durch die Behörden der Staatssicherheit während der
Untersuchungsphase hervorheben. Es war eine gerechte Behandlung, zu keiner Zeit wurden wir
schikaniert oder mißhandelt. Er fügte hinzu: und ich möchte dafür danken,
dass diese Behandlung korrekt war, daß wir dreimal täglich medizinisch betreut wurden
und dafür, daß bei Schmerzen oder Gesundheitsproblemen die Ärzte in die Zelle
kamen. Unsere Angehörigen konnten uns besuchen, und wir hatten engen Kontakt zu unseren
Verteidigungsanwälten, wir hatten alle Zeit der Welt, um Verbindung mit ihnen zu halten.
Die medizinische Betreuung der verhafteten Söldner. Die Wahrheit über einige der
namhaftesten Fälle in den Lügenkampagnen gegen Kuba.
- Wie alle straffällig gewordenen Bürger Kubas genießen die Verurteilten in allen
Strafanstalten eine angemessene medizinische Betreuung, einschließlich der dringenden
medizinischen Hilfe. In einigen Fällen sind Krankenhäuser mit chirurgischer Behandlung
darin eingeschlossen. Wie festgelegt und entsprechend der normalen Praxis in Kuba werden auch die
Söldner in komplizierten Fällen, die kostspielige Untersuchungen oder Spezialbehandlungen
erfordern, in allgemeine öffentliche Kränkenhäuser eingewiesen, wo auch jeder
andere kubanische Bürger ohne jeden Unterschied behandelt wird.
- Die Krankheiten, unter denen einige der Verurteilten leiden, bestanden bereits vor deren
Verhaftung. Keiner von ihnen leidet an einer Krankheit, die mit den Haftbedingungen unvereinbar
wäre.
- In allen Krankheitsfällen wurden die Angehörigen rechtzeitig durch das medizinische
Personal über Verlauf, Behandlungen und medizinische Betreuung, die im jeweiligen Fall
verordnet und angewandt worden, informiert.
- Als Beispiel könnte der Fall Oscar Manuel Espinosa Chepe angeführt werden, der laut
Medienkampagnen - gefördert von den Vereinigten Staaten - wegen mangelnder medizinischer Hilfe
unter Leberzirrhose leiden und sich in einem ernsten Gesundheitszustand befinden würde. Es
muß darauf verwiesen werden, dass diese - wie auch so viele andere Behauptungen über
eine vermeintliche Verweigerung der medizinischen Hilfe für die 75 Söldner in den
Haftanstalten - völlig aus der Luft gegriffen sind.
Wie die Regierung Kubas einem der Themenkreise der Menschenrechtskommission mitteilte, wiesen
die Behörden Espinosa Chepe - nachdem die Angehörigen die Zusammenfassung seiner
Krankengeschichte übergeben hatten - am 20. April, d.h. wenige Wochen nach seiner Verhaftung,
in die Abteilung für Sträflinge des Militärkrankenhauses "Carlos J. Finlay"
in Havanna ein.
Später, am 12. Mai, wurde seine Einlieferung in die Abteilung für Häftlinge
des Krankenhauses "Agostinho Neto" verfügt, um eine Leberuntersuchung
durchzuführen. Es stellte sich heraus, daß Espinosa Chepe nicht an Leberzirrhose,
sondern an Lebergranulomatose leidet, die die normale Funktion der Leber nicht behindert.
Hervorgerufen wurde diese durch eine Brucellose, die er sich bereits vor seiner Verhaftung
zugezogen hatte.
Während seines Krankenhausaufenthaltes konnten ihn seine Angehörigen besuchen. Am 22.
Mai 2003 konnte seine Nichte, Ileana Moreno Espinosa, Ärztin von Beruf, ein Gespräch mit
dem Leiter der Medizinischen Dienste des Innenministeriums auf Provinzebene und mit dem Arzt des
Krankenhauses "Agostinho Neto", der Espinosa Chepe direkt betreute, führen. Bei
dieser Unterredung wurden Frau Dr. Moreno Espinosa die Einzelheiten der durchgeführten
Untersuchungen und deren Ergebnisse mitgeteilt. Zudem wurde sie über noch ausstehende
Untersuchungen informiert. Danach gab sie ihrer Zufriedenheit Ausdruck.
Ungeachtet der weiteren medizinischen Betreuung, die Espnosa Chepe erhielt, verweigerte er einige
Analysen, die für eine tiefgehendere Untersuchung seines Gesundheitszustandes empfehlenswert
wären. Am 29. Mai verweigerte er eine Magenspiegelung und andere Routineuntersuchungen, die
verordnet worden waren, um seine Verdauungsprobleme abzuklären.
Am 31. Mai wurde er in die Abteilung für Häftlinge des Krankenhauses "Ambrosio
Brillo" eingeliefert, um die medizinischen Untersuchungen vertiefen zu können. Bei dieser
Gelegenheit wurden ein axiales CT, eine Urinanalyse mit Nierenuntersuchung, eine Gastroskopie,
Ultraschall, eine Blutsenkung, eine Koloskopie, eine Untersuchung der Leber, des Bilirubins
und des Glomerularfiltrats angeordnet.
Espinosa Chepe lehnte weitere verordnete Untersuchungen ab, wie eine Laparoskopie mit Biopsie
der Leber und der Bauchspeicheldrüse und eine Dickdarmuntersuchung mit Einlauf, da diese ihm
Unannehmlichkeiten bereiten würden.
Der Gesundheitszustand von Espinosa Chepe ist stabil und völlig vereinbar mit seinen
Haftbedingungen. Seit dem 8. August 2003 steht er im Militärkrankenhaus "Carlos J.
Finlay" unter medizinischer Beobachtung.
Gleiches könnte gesagt werden hinsichtlich der Kampagne unzutreffender Behauptungen
über angebliche Mißhandlungen im Gefängnis und fehlende medizinische Betreuung und
Behandlung der Bluthochdruckbeschwerden und der ischämischen Kardiopathie, unter denen Marta
Beatriz Roque Cabello leiden würde. Wie in ihrem Fall vorgesehen, sollte sie alle drei Monate
von einem Arzt untersucht werden. Dennoch wurde beschlossen, dass sie alle 14 Tage von einer
Fachärztin für Innere Medizin und jede Woche vom Arzt der Strafanstalt untersucht wird.
Roque Cabello hat regelmäßig Kontakt zu ihren Angehörigen, die vom
Gefängnisarzt genau und eingehend über ihren Gesundheitszustand und die ihr verordnete
medizinische Behandlung informiert wurden.
Jedoch im Juli 2003 wies Roque Cabello die medizinische Betreuung zurück, ebenso
Medikamente und Nahrungsmittel, die sie im Gefängnis erhalten hatte. Sie akzeptierte nur noch
Medikamente und Nahrungsmittel von den Angehörigen.
Am 22. Juli wurde sie wegen Bluthochdruck und Schmerzen in der Brust ins Militärkrankenhaus
"Carlos J. Finlay" eingeliefert, wo Echokardiogramme angefertigt worden sind.
Am 27. Juli wurden bei ihr ein axiales CT des Thorax und ein Elektrokardiogramm aufgezeichnet.
Beide Untersuchungen erwiesen sich als negativ, d.h. sie zeigten keinerlei Veränderungen, die
eine Gefahr für ihr Leben bedeutet hätten, wie es die antikubanische Propaganda
verbreitete. Die Ärzte verordneten eine Diät und entsprechende Medikamente.
Während eines Besuches ihrer Nichte, Maria de los Ángeles Falcón Cabello, am
gleichen Tag informierte der Leiter der Krankenabteilung des genannten Krankenhauses diese
über den Gesundheitszustand der Inhaftierten, über die verordnete Behandlung, das
Ergebnis der Analysen und durchgeführten Untersuchungen und über weitere vorgesehene
Untersuchungen.
Am 28. Juli erfolgte eine weitere medizinische Untersuchung mit der Einschätzung, daß
ihre Lebenszeichen stabil seien. Festgestellt wurde dabei, daß ihr Zuckerspiegel weiterhin
hoch sei, weshalb die Ärzte eine Diabetikerdiät verordneten.
Der gegenwärtige Gesundheitszustand von Roque Cabello ist stabil und völlig vereinbar
mit den Haftbedingungen. Sie steht seit dem 22. Juli 2003 im Militärkrankenhaus "Carlos
J. Finlay" unter medizinischer Beobachtung.
Wie hieraus ersichtlich, wird diesen und allen anderen Inhaftierten eine umfangreiche
medizinische Betreuung von hoher Qualität zugesichert. Sie werden in öffentliche
Krankenhäuser eingewiesen, wann immer dies erforderlich ist. Dort werden bei ihnen - wie bei
allen kubanischen Bürgern - kostspielige und komplizierte Untersuchungen mit Geräten
modernster Technologie kostenlos durchgeführt. Ebenso werden ihnen geeignete Medikamente
verordnet und verabreicht.