Im Geiste des guten Willens und der engen und reibungslosen Beziehungen zwischen dem kubanischen Staat und dem Vatikan, mit dem seit jeher ein Austausch über die Überprüfung und Freilassung von inhaftierten Personen stattfindet, hat die kubanische Regierung beschlossen, in den nächsten Tagen 51 zu Freiheitsstrafen verurteilte Personen freizulassen. Alle haben einen wesentlichen Teil ihrer Strafe verbüßt und sich im Gefängnis gut geführt.
Seit 2010 hat die kubanische Regierung 9 905 Häftlingen Begnadigungen gewährt, während in den letzten drei Jahren im Rahmen der kubanischen Praxis und unter Berufung auf unsere Gesetzgebung weitere 10 000 zu Freiheitsstrafen verurteilte Personen aufgrund verschiedener Begünstigungen aus der Haft entlassen wurden.
Diese souveräne Entscheidung ist gängige Praxis in unserem Strafrechtssystem und prägt seit jeher den humanitären Kurs der Revolution, der diesmal mit den bevorstehenden religiösen Feierlichkeiten der Karwoche zusammenfällt.
Havanna, 12. März 2026
