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Freiheit für Belén

USA: Politische Gefangene aus Puerto Rico soll vorzeitig aus Haft entlassen werden.

Ana Belén Montes
Politische Gefangene der USA: Ana Belén Montes
Foto: Cuba Sí


Wenn die politische Gefangenen Ana Belén Montes am heutigen Freitag in einem US-Bundesgefängnis in Texas ihren 63. Geburtstag begeht, hat sie die Gewissheit, dass sie früher als gedacht freikommen wird. Wie die US-Organisation »Pro Libertad Freedom Campaign« mitteilte, ist die Puertoricanerin »für die vorzeitige Haftentlassung im Jahr 2022 vorgesehen«. Das wäre rund vier Jahre vor dem regulären Ende der 25jährigen Gefängnisstrafe, zu der sie 2002 von einem US-Gericht verurteilt worden war.

Der Spezialistin für kubanische und lateinamerikanische Angelegenheiten des US-Militärgeheimdiensts DIA wurde bei ihrer Verhaftung im September 2001 »Verschwörung zur Spionage für Kuba« vorgeworfen. In ihrem Prozess betonte die Whistleblowerin, als Analystin der DIA erkannt zu haben, dass Washingtons Politik gegenüber Kuba »grausam und unfair und zutiefst unnachbarschaftlich« sei. Sie sei ihrer »Überzeugung mehr verpflichtet gewesen als dem Gesetz« und wollte deshalb das sozialistische Land mit Informationen über die US-Strategien zu seiner Destabilisierung versorgen.

Beléns Anwältin Linda Backiel erklärte, die vorzeitige Entlassung ihrer Mandantin sei in erster Linie ein Erfolg der internationalen Solidarität, basiere aber formal auf einer Ende 2018 verabschiedeten US-Strafrechtsreform. Der »First Step Act« sei »ein erster Schritt in Richtung einer umfassenden Reform, die darauf abzielt, die Zahl der Gefängnisinsassen in den Vereinigten Staaten zu reduzieren«. Die seit den 90er Jahren erfolgten Masseninhaftierungen seien »Ergebnis einer rassistischen Politik, die Armut unter Strafe stellt«.

In ihrer Onlineausgabe hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Dezember 2018 berichtet, in den USA habe eine »Gruppe von Abgeordneten und Senatoren beider Parteien, die seit vielen Jahren das Problem der Masseninhaftierung anpacken« wollte, »endlich eine Mehrheit gefunden«. Unter dem früheren Präsidenten Barack Obama von den Demokraten war die Gesetzesinitiative 2015 noch gescheitert. Der republikanische Mehrheitsführer im Senat, Mitchell »Mitch« McConnell, wollte seine Partei kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016 nicht dem Verdacht aussetzen, auf den Vorwurf von Bürgerrechtlern zu reagieren, im Strafvollzug werde »die Versklavung der Afroamerikaner fortgesetzt«. McConnell setzte keine Abstimmung an, weil er dem ersten schwarzen Präsidenten diesen Erfolg nicht gönnte. Obama hatte vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit Bürgerrechtler zitiert, wonach in den USA nur »fünf Prozent der Weltbevölkerung leben, aber 25 Prozent aller Häftlinge der Welt«.

Dass die Zweifel an den Masseninhaftierungen von vorwiegend schwarzen und hispanischen US-Bürgern auch unter Konservativen gewachsen seien, liegt laut »Pro Libertad« weniger an den rassistischen Motiven massenhafter Strafurteile, sondern vielmehr an den hohen Kosten des US-Strafvollzugssystems. Die gegenwärtig rund 200.000 Insassen von Bundesgefängnissen machen zwar nur etwa zehn Prozent aller US-Gefangenen aus, sollen aber als erste vom »First Step Act« profitieren. Wer sich in der Haft gut führe und an Bildungsmaßnahmen teilnehme, könne vorzeitig entlassen werden, so die Gesetzgeber. Außerdem werden nach dem »First Step Act« die Haftbedingungen von schwangeren und kranken Frauen in Bundesgefängnissen gelockert.

Anwältin Backiel setzte sich seit der US-Strafrechtsreform dafür ein, dass ihre Mandantin, die stets »anders behandelt wurde als andere«, eine Haftverkürzung nach dem »Frist Step Act« erhält, zudem ist sie seit Ende 2016 an Krebs erkrankt. Hierzu meldete »Pro Libertad«, Belén erhole sich langsam von dem Brustkrebs, es gehe ihr »sehr gut«.

»Wir freuen uns sehr über die Möglichkeit, dass Ana früher als erwartet heimkommt«, erklärte Miriam Montes Mock, Sprecherin des »Arbeitskreises für Ana Belén Montes« in Puerto Rico und ihre Cousine. Auch wenn das erst in zwei Jahren sei, sammle der Arbeitskreis schon Spenden, damit sie bei ihrer Entlassung alles, was nötig sei, vorfinde. »Eine angemessene medizinische Versorgung sowie physische und emotionale Unterstützung« seien sichergestellt, so Montes Mock.

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

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Jürgen Heiser

junge Welt, 28.02.2020