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Kuba will Produktivität erhöhen

Staatsrat genehmigt Gründung privater Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten.

Der aus 31 Mitgliedern bestehende Staatsrat Kubas, der zwischen den Sitzungen des Parlaments und vorbehaltlich dessen Zustimmung Gesetze erlassen kann, hat am Freitag ein Dekret zur Gründung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen verabschiedet. Insgesamt habe das Gremium acht neue Verordnungen beschlossen, deren Ziel die »Erweiterung, Anerkennung und Stärkung verschiedener Wirtschaftsakteure« sei, heißt es in einer Mitteilung auf der Internetseite der Nationalversammlung. Anlass für die aktuellen Entscheidungen, die zur Verbesserung der Produktivität und des Warenangebots beitragen sollen, ist die vor allem durch US-Sanktionen und die Covid-19-Pandemie verursachte schwere Versorgungskrise des Landes.

Die neuen Gesetze definieren, laut Mitteilung des Parlaments, die rechtlichen Bestimmungen für die »neuen Akteure und deren Rolle im kubanischen Wirtschaftssystem«. Ihr Zweck bestehe darin, die Produktion von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, »die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen«. Die Verordnung gilt für Unternehmen, die sich in staatlichem, privatem oder gemischtem Besitz befinden. Die Betriebe werden entsprechend der Zahl der Beschäftigten in drei Kategorien eingeteilt. Als Kleinstunternehmen gelten Einheiten mit einer Beschäftigtenzahl zwischen einer und zehn Personen, kleine Unternehmen sind solche mit elf bis 35 Beschäftigten und mittlere Unternehmen dürfen 36 bis 100 Mitarbeiter haben. Sie erwarte, dass diese Unternehmen »neue Akteure mit einer dynamischen Rolle im kubanischen Wirtschaftsszenario darstellen«, erklärte die Vizeministerin und Leiterin der Rechtsabteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Planung, Johana Odriozola Guitart. Mit ihrer Beteiligung an der Wirtschaft des Landes werde das Ziel verfolgt, »im Interesse der Entwicklung und der Diversifizierung die Produktion zu erhöhen sowie Produktionsketten zu fördern, die ein größeres nationales Wachstum generieren und Beschäftigung sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung fördern«, sagte die Politikerin.

Weitere, am Freitag verabschiedete Dekrete sollen unter anderem die Entwicklung von nichtlandwirtschaftlichen Genossenschaften fördern und die Genehmigungsverfahren für die Aufnahme selbständiger Tätigkeiten erleichtern. In Kuba arbeiten derzeit rund 600.000 »Cuentapropistas«, und damit bereits rund 13 Prozent aller Erwerbstätigen, auf eigene Rechnung. Wirtschafts- und Planungsminister Alejandro Gil Fernández wies darauf hin, dass der Ministerrat bereits im Mai gesetzgeberische Maßnahmen angekündigt hatte, um den rechtlichen Rahmen für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften und Selbständige zu erweitern. Obwohl staatliche Unternehmen auch in Zukunft die Basis der Wirtschaft bilden, soll der Privatsektor seinen Anteil dadurch ausweiten können. Ausgenommen davon bleiben weiterhin Schlüsselbereiche wie Gesundheit, Energieversorgung, Telekommunikation, Medien und Bildung. Dabei stünden alle Akteure in der Verantwortung, »die Entwicklung des Landes aus ihren eigenen Arbeitsbereichen heraus zu fördern«, definierte Gil Fernández die Zielsetzung der Veränderungen.

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

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Volker Hermsdorf
junge Welt, 10.08.2020