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Internationales Tribunal gegen die Blockade von Kuba

Internationales Tribunal gegen die Blockade von Kuba


Seit mehr als sechs Jahrzehnten ist das kubanische Volk mit einer völkermörderischen Blockadepolitik konfrontiert, die unter anderem seine Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Nahrung, Bildung und Kultur verletzt. Sie behindert auch die kontinuierlichen Bemühungen der kubanischen Regierung, Ungleichheiten zu beseitigen und mehr soziale Gerechtigkeit zu erreichen - Ziele, die in der 2019 verabschiedeten Verfassung verankert sind.

Seit 1992 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen 30 Resolutionen verabschiedet, in denen die Beendigung der US-Blockade gegen Kuba gefordert und der wirtschaftliche und menschliche Schaden für die kubanische Bevölkerung aufgezeigt wurde. Entgegen den internationalen Forderungen wurde die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade nicht nur aufrechterhalten, sondern mit der Verabschiedung des Torricelli-Gesetzes im Jahr 1992 und des Helms-Burton-Gesetzes im Jahr 1996 noch verschärft. Dessen Titel III wird seit 2019 angewandt und garantiert die Möglichkeit, vor US-Gerichten ein Verfahren gegen Unternehmen und Einzelpersonen einzuleiten, die mit in Kuba nach dem Sieg der Revolution im Jahr 1959 verstaatlichtem Eigentum handeln oder verhandeln. Hinzu kam 2021 die willkürliche und ungerechtfertigte Aufnahme der Insel in die Liste der „Staatlichen Förderer des Terrorismus“. Man kann sagen, dass die Blockade ihre extraterritoriale Komponente verstärkt hat und noch schädlicher und unmenschlicher geworden ist.

Europa, ein wichtiger Akteur im internationalen Kontext, sieht seine Interessen und die seiner Bürger durch die Blockade und die von Washington verhängten extraterritorialen Maßnahmen beeinträchtigt, die eine normale und kohärente Beziehung im Einklang mit den Grundsätzen des Freihandels verhindern. Die Bestimmungen der Blockade sind daher gegenüber der karibischen Nation ebenso unrechtmäßig wie gegenüber den Europäern feindlich.

Im Bewusstsein der Auswirkungen der Anwendung von Titel III des Helms-Burton-Gesetzes, der Aufnahme Kubas in die Liste der Förderer des Terrorismus, der Tatsache, dass die Blockade gegen die Normen des Völkerrechts verstößt, die die Beziehungen zwischen den Staaten regeln, und dass es sich daher nicht um eine bilaterale Angelegenheit zwischen den USA und Kuba handelt, sondern um eine Aggression gegen die Völker und die demokratischen Werte, rufen Organisationen, die die europäische und amerikanische Gesellschaft vertreten, politische Parteien, Juristenvereinigungen, Geschäftsleute, Wissenschaftler und Freunde Kubas zur Abhaltung eines Tribunals auf. Wir, Organisationen der europäischen und amerikanischen Gesellschaft, politische Parteien, Juristenvereinigungen, Geschäftsleute, Wissenschaftler und Freunde Kubas, fordern die Einberufung eines internationalen Tribunals gegen die Blockade Kubas, das am 16. und 17. November 2023 in Brüssel, Belgien, stattfinden soll.

Das Tribunal soll diese illegale und unmenschliche Politik anprangern und die Anti-Blockade-Bewegung in Europa und in den USA stärken. Wir sind sicher, dass diese Aktion dazu dienen wird, der Verteidigung der demokratischen Rechte, der Souveränität und der Freiheit der Völker neue Stimmen zu verleihen.

Einberufende Organisationen:
- Internationale Vereinigung demokratischer Juristen
- Linksfraktion im Europäischen Parlament – GUE/NGL
- Partei der Europäischen Linken
- Forum der Anwältinnen und Anwälte des Linksdemokratischen Anwaltsnetzwerks (FAI-RADE) Spaniens
- National Lawyers Guild (Nationale Anwaltsvereinigung) in den USA
- Nationale Konferenz Schwarzer Anwälte
- Kuba-Solidaritätsbewegung in Europa
- Kuba-Solidaritätsnetzwerk in den USA
- Vereinigungen von in Europa lebenden Kubanern
- Gewerkschaftliche Organisationen in Europa
Internationales Tribunal gegen die Blockade von Kuba