Mangelnde Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 2271/96

FG Blockade-Flyer Diese für alle EU-Mitgliedsländer direkt bindende Verordnung gegen die Unterwerfung unter die US-Blockade ist eindeutig:

"Das Blockade-Statut gilt für die in seinem Anhang genannten extraterritorialen Rechtsvorschriften.
Es untersagt in der EU ansässigen Personen und Unternehmen ("Wirtschaftsteilnehmern"), die aufgeführten extraterritorialen Rechtsvorschriften zu befolgen – es sei denn, dies wird ihnen von der Kommission ausnahmsweise gestattet – und räumt ihnen für den Fall, dass sie durch die genannten Rechtsvorschriften Schaden erleiden, die Möglichkeit ein, von den verursachenden Personen oder Unternehmen eine Entschädigung zu verlangen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt."


(Auszug Presserklärung der europäischen Kommission, 6. August 2018)

Die Rechtslage ist also klar. Doch obwohl die EU-Staaten und die Bundesregierung zwar in der UNO regelmäßig gegen die US-Blockade stimmen, unternehmen sie nichts. Geltendes Recht wird nicht umgesetzt. Wurde die Postbank etwa belangt, als sie sich rechtswidrig der US-Blockade unterwarf, indem sie sich weigerte, die Hurrikan-Spendengelder des Netzwerks Cuba Informationsbüro nach Kuba zu überweisen? So könnte man noch mehrere Beispiele aufzählen. Bundesregierung und EU müssen sich endlich an ihr eigenes Recht halten und ihm Geltung verschaffen. Das ist der Mindestanspruch an einen Rechtsstaat.

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