Arbeitsgesetz in der Diskussion

Einige Gedanken zum geplanten neuen Arbeitsgesetz in Kuba

Als ich Ende letzten Jahres in Kuba war, wurde gerade in den Firmen, Fabriken und unter den auf eigene Rechnung Beschäftigten das neue Arbeitsgesetz diskutiert.

Ein Arbeitsgesetz, das alle Rechte in einem Gesetz zusammenfasst, ist für ein sozialistisches Land nichts besonderes – das war in fast allen ehemaligen sozialistischen Ländern der Fall wie z. B. auch in der DDR. Hier in der BRD allerdings wären wir froh darum, da hier Interessenvertreter sich oft durch viele Gesetze wühlen müssen, bis die Rechte klar sind und es oft ohne juristische Beratung nicht geht.

Auf die Einzelheiten des Kubanischen Gesetzes möchte ich hier nicht eingehen, zumal die endgültige Fassung erst im Frühjahr 2014 beschlossen wird.

Intensive Diskussion

Interessant war, dass das Gesetz breit mit den Beschäftigten diskutiert wird. Wer diskutiert hier mit uns die Arbeitsgesetzgebung? Auf die Frage an Nachbarn und Bekannte, ob sich was ändern würde, war die Antwort fast immer die Gleiche: Sicher wird sich was verändern, in unserem Betrieb wurden Änderungsvorschläge eingereicht. Auf die Nachfrage, ob das Gesetz denn so viele Fehler enthielte, wurde betont, dass das Gesetz in der groben Richtung und Intention wohl von der großen Mehrheit geteilt wird, aber im Detail einiger Änderungsbedarf besteht. Die Nachbarn waren sich aber sicher, dass es gelingen wird, ein vernünftiges Gesetz zustande zubringen und ein Großteil ihrer Vorschläge auf die eine oder andere Art Berücksichtigung finden werden wird.

Auch Selbständige fallen unter das Gesetz

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die auf eigene Rechnung arbeitenden in das Gesetz ausdrücklich einbezogen werden und eben keinen Sonderstatus haben wie bei uns z. B. Leiharbeiter, Werksverträgler, Freelancer und andere.

CUBA LIBRE Roland Armbruster

CUBA LIBRE 2-2014