Die Verleumdungen gegen Kuba nehmen kein Ende

Wer seriöse Berichte über das, was in Kuba passiert, oder gar kubanische Quellen heranzieht, kann im Vergleich mit der herrschenden Berichterstattung hier schnell den Eindruck bekommen, dass es auf der Welt zwei Länder mit den Namen Kuba gibt.

Zu den wesentlichen Methoden dieser Kampagnen gehören das Unterschlagen von wichtigen (Teil-)Informationen über das "Aus-dem-Zusammenhangreißen" bis hin zu falschen Angaben bzw. Aussagen, für die es keine Belege gibt.

Ziel dieser Art von Berichterstattung ist es, in negatives Bild von Kuba zu erzeugen, welches weder etwas mit der Realität in Kuba noch mit einer seriösen Information zu tun hat.

Wie Cuba Libre berichtete, kam es im Juli vergangenen Jahres zu schweren Ausschreitungen, bei denen eine Vielzahl von Straftaten begangen wurde. Über Ursachen und Gründe für den anfänglich friedlichen Protest, der dann eskalierte und die Rolle der USA dabei, hat Cuba Libre bereits informiert. Wie in jedem anderen Land der Welt, werden in Kuba Straftaten (unter anderem Plünderungen, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung usw.) juristisch verfolgt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Nur: Wenn so etwas in Kuba gemacht wird, dann werden die Gewalttäter schnell zu "politischen Gefangenen" erklärt bzw. in die Nähe von solchen gerückt. So unter anderem geschehen in einer Pressemitteilung von Josep Borrell, des "Hohen Vertreters der Europäischen Union" für Außen- und Sicherheitspolitik Ende März. In dieser wird behauptet, dass es sich "(…) um spontane Proteste, die auf der ganzen Insel stattfanden (…)" gehandelt habe. Hier bleibt bis heute die Frage offen, wie diese angeblichen spontanen Proteste auf der ganzen Insel zeitgleich beginnen konnten, ohne dass es eine Koordinierung (Kommunikation) unter den verantwortlichen Akteuren gegeben hat-mal ungeachtet einer nachweisbaren ausländischen Beteiligung.

Demonstration in Cienfuegos zur Unterstützung der Regierung
Demonstration in Cienfuegos zur Unterstützung der Regierung.
Foto: Perlavisión Cienfuegos / wikimedia / CC BY 3.0


In der genannten Erklärung wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen der Anzahl der mehr als 1.400 (vorübergehend) Festgenommenen, den letztlich Angeklagten, dem Umstand, dass unter den Festgenommen auch unter 18-Jährige waren und den verhängten den Haftstrafen von bis zu 30 Jahren. Damit soll das Bild eines Regimes, welches den Unmut seiner Bevölkerung brutal unterdrückt und auch nicht vor der Verhaftung von Minderjährigen, die dann auch noch zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, erzeugt werden.

Ebenfalls unterstellt wird, dass in Kuba "das Recht, abweichende Meinungen und Proteste zum Ausdruck zu bringen" nicht garantiert und geschützt werde. Wenn Herr Borell der Auffassung ist, dass dieses Recht in Kuba nicht garantiert bzw. geschützt wird, dann unterschlägt er – oder er weiß es etwa nicht besser? – dass sich dieses Recht auf friedliche Aktivitäten (z. B. gewaltlose Demonstrationen) bezieht.

Eine dritte Möglichkeit könnte sein, dass nach dem Rechtsverständnis Borells, Straftaten (schwere Körperverletzung, Angriffe auf Kindergärten, Krankenhäuser, Tankstellen und Plünderungen), die in Kuba begangen werden, als "Recht, seine abweichende Meinung zum Ausdruck zu bringen" legitim sind und damit geschützt werden müssen.

Aber für solche Straftaten sind nicht nur in Kuba, sondern auch in der BRD lange Haftstrafen möglich.

Insgesamt wurden 710 Personen angeklagt bzw. beschuldigt, an den Krawallen und Straftaten beteiligt gewesen zu sein. Von diesen wurden 172 zu unterschiedlichsten (Straf-)Maßnahmen verurteilt.

Alle Angeklagten hatten das Recht auf anwaltlichen Beistand und das Recht auf Verteidigung.

In den meisten Fällen wurde ein Anwalt der eigenen Wahl benannt. Bei denjenigen, die dies nicht taten, weil sie entweder nicht über die erforderlichen Mittel verfügten oder dies nicht wollten, wurde ein Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt. Die Kosten für diesen wurden vollständig vom Staat getragen.

In allen Verfahren wurden verschiedene Beweise vorgelegt. Diese waren:

- So genannte Urkundenbeweise (Videos, Fotos, Dokumente und so weiter),
- Zeugenaussagen (Zeugen, die vor Gericht aussagten und Fragen der Parteien beantworteten), - Sachverständigenbeweise (Darstellung des Nachweises und Diskussion),
- Aussagen der Angeklagten (Das Recht auf Aussage oder nicht – einschließlich des Rechtes der Verweigerung der Beantwortung von Fragen des Staatsanwaltes oder seines Anwalts). Ein kleines, aber interessantes Detail im kubanischen Strafrecht ist, dass ein Geständnis allein nicht als Beweis angesehen wird.

Gemäß des kubanischen Strafgesetzbuches können und werden nur Strafen verhängt, wenn eine Beteiligung individuell nachgewiesen werden kann.

Welche Strafen wurden verhängt?

Die höchsten Strafen wurden gegen diejenigen verhängt, die an Handlungen mit erschwerenden Umständen beteiligt waren.

Dies waren zum Beispiel 30 Jahre Haft wegen des Verbrechens der Aufwiegelung, zu denen zwei Personen verurteilt wurden. Ihnen wurde nachgewiesen, dass sie Polizisten mit Steinen und Flaschen angegriffen hatten, mit dem Ziel, das Polizeirevier von Capri zu erreichen und zu übernehmen (Versuch die bestehende verfassungsgemäße Ordnung und Sicherheit des Staates zu untergraben). Der eine der Verurteilten ist ein Wiederholungstäter und der zweite ein mehrfacher Rückfalltäter. [1]

Zum Umgang mit Angeklagten bzw. Tätern

Wie international üblich, ist im kubanischen Strafgesetzbuch eine am Alter orientierte Differenzierung verankert.

Das geltende Strafgesetzbuch legt fest, dass das Alter für eine strafrechtliche Verantwortung 16 Jahre zum Zeitpunkt der Begehung der Tat beträgt.

An den begangenen Gewalttaten waren 27 Personen beteiligt, die jünger als 16 Jahre waren. In diesen Fällen wurden erzieherische Maßnahmen in entsprechenden Bildungseinrichtungen angeordnet. Im strafrechtlichen Sinne also kein Urteil bzw. Bestrafung.

In Kuba befindet sich kein Minderjähriger unter 16 Jahren im Gefängnis.

Zum Vergleich: In der BRD beginnt dagegen die Strafmündigkeit schon mit 14 Jahren (Jugendstrafrecht). In den USA, je nach Bundesstaat, beginnt die Strafmündigkeit zwischen sechs und zwölf Jahren. Dort finden jeden Tag 2.000 Arreste von Kindern statt und sind derzeit 44.000 inhaftiert.[2]

Das kubanische Strafrecht differenziert weiterhin bei der Altersgruppe zwischen 16 und 20 Jahren und enthält altersentsprechende Vorschriften, insbesondere die Möglichkeit der Herabsetzung der Mindest- und Höchststrafe: Je nach Alter um bis zur Hälfte oder bis zu einem Drittel. Zu dieser Altersgruppe gehörten 31 Angeklagte.

Gegen die verhängten Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden, so dass letztlich der kubanische Oberste Volksgerichtshof entscheidet.

Das sind die Fakten, die bürgerliche Medien in der BRD verschweigen.

[1] www.cubainformacion.tv/contra-cuba/20220324/96377/96377-fiscalia-cubanay-10-cosas-que-no-tehancontado-de-los-juicios-de-toyoy-lagueinera

[2] Hermsdorf, Volker, Üble Nachrede – USA erfinden Verhaftungen von Kindern auf Kuba, UZ, 04.02.2022, Essen, Seite 7

CUBA LIBRE Peter Knappe

CUBA LIBRE 3-2022