Kuba: Die Sache mit den Menschenrechten

In der Regel steigen, sobald an Info- oder Küchentischen von Kuba die Rede ist, sofort farben- und lebensfrohe Luftblasen auf: Sommer, Sonne, soziale Gerechtigkeit, gut gelaunte Menschen und hüftbetonte Rhythmen. Doch dann streift ein Schatten das Gesicht des Gegenüber: "Menschenrechtsverletzungen auf Kuba. War da nicht etwas?"

Menschenrechte in Zeiten der Pandemie

Menschenrechte in Zeiten der Pandemie: Solidarität, Achtsamkeit und Impfstoff für alle
Foto: Ariel Cecilio Lemus


Im Allgemeinen versteht man unter den Menschenrechten "Rechte, die allen Menschen kraft ihres Menschseins und unabhängig von ihrem Alter, ihrer Hautfarbe, ihrem Geschlecht, ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer sozialen Herkunft gemeinsam sein sollen." Und hier liegt auch schon das Problem: Jeder Mensch besitzt diese Rechte seit seiner Geburt, und zugleich "sollen" sie ihm (oder ihr) erst noch gegeben werden. Paradox, oder? Es geht also nicht nur darum, ob Menschenrechte verletzt werden. Es geht auch darum, wie man sie verwirklicht. Tatsächlich, um das mal vorwegzunehmen, gibt es kein Land auf der Welt, in dem alle Menschenrechte jederzeit verwirklicht sind. Nicht in Kuba. Nicht in Deutschland. Und – natürlich – erst recht nicht in den USA, die in unseren Breitengraden auch bei denen, die sie nicht mögen, als Referenzpunkt für Menschenrechtsbeurteilungen akzeptiert sind.

Es gibt einen alten Streit darum, was Menschenrechte sind – beziehungsweise, was sie im Wesentlichen beinhalten. In der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika heißt es, dass alle Menschen "von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören". Für das Jahr 1776 war das eine durchaus progressive Aussage.

Beim genauen Hinschauen sind hier die Probleme der kommenden Jahrhunderte bereits angelegt. Den Menschen kommen laut der obigen Formulierung ihre Rechte nicht aus ihrem Mensch-Sein zu, sie werden ihnen von außen, durch einen Schöpfer, zugestanden. Menschenrechte werden also geschenkt, nicht errungen. Und: Es bleibt immer noch die Frage, was da genau geschenkt wird, und vor allem, wem. Die "Neger" waren in den USA für ein Jahrhundert qua Rechtsprechung von ihrem Genuss ausgeschlossen. Wir wissen nicht erst durch die "Black-Lives-Matter"-Bewegung, dass diese Einschränkung inoffiziell bis heute zu Teilen weiterhin Bestand hat. Ähnlich verhält es sich mit dem ersten Satz im ersten Absatz im ersten Artikel des 1. Teils des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" von 1966: "Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status". Nun, wer sich ein bisschen zum Beispiel mit der Geschichte Kubas auseinandergesetzt hat, weiß, dass die US-Politik genau das Gegenteil beinhaltet. Die Menschenrechte beinhalten in ihrer bürgerlichen Lesart, dass sie der Interpretation des Allmächtigen unterliegen. Das war 1776 so, und das ist auch heute so, nur, dass die Allmacht nicht mehr auf Wolke 14, sondern in Washington oder in Den Haag verortet wird. Wer die Macht hat, entscheidet darüber, was Menschenrecht ist, und er tut dies vorzugsweise über die Köpfe von ganzen Nationen hinweg.

Über das, was genau die Menschenrechte beinhaltet, gibt es ebenfalls einen alten Disput. Die bürgerliche Interpretation – unter anderem im oben genannten Pakt verschriftlicht – gibt den individuellen Rechten den Vorrang, die alle auf die eine oder andere Weise immer auch mit der Verteidigung des Rechts auf Privateigentum gegen mögliche Einschränkungen verbunden sind. Das mit der Arbeiterbewegung und den sozialistischen Staaten des 20. Jahrhunderts verbundene Verständnis betont dagegen die gesellschaftliche Komponente der Menschenrechte, daher auch "soziale Menschenrechte" genannt.

Dieses Verständnis geht davon aus, dass Menschenrechte Errungenschaften von Kämpfen und kollektiv gültig sind. Sie beschreiben ein gesellschaftliches Leben, das unter kapitalistischen Verhältnissen schwer zu erreichen sein wird; Oder sagen wir es doch, wie es ist: Nur eine sozialistische Gesellschaftsordnung bietet die Grundlage, auf der diese sozialen Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Bildung, Gesundheit und andere zu verwirklichen sind. Kein Wunder, dass sich die "westlichen" Staaten mit den sozialen Menschenrechten so schwertun und sich vor allem auf die Sorte "Menschenrechtsverletzungen" konzentrieren, welche einen Vorwand für Interventionen bieten.

Übrigens: Menschenrechte beinhalten auch Pflichten. Das Recht auf Freiheit und Gleichheit setzt die Pflicht zur Gerechtigkeit und Solidarität voraus. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität bilden eine Kette: löst man ein Glied heraus, zerstört man alle anderen. Wer seinen Freiheitsanspruch auf Einkaufen ohne Maske einfordert und sich dabei der Pflicht zur Solidarität mit Corona-Risikogruppen entziehen will, ist kein Menschenrechtsvorkämpfer, sondern ein egoistisches Arschloch. Auch wer Impfungen nur dem winzigen Teil der Weltbevölkerung zukommen lässt, der dafür zahlen kann und sie dem Rest verweigert, verletzt elementare Menschenrechte: das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Leben, das Recht auf Würde.

Das sozialistische Kuba wiederum hat in Sachen Corona mehr für die Umsetzung der Menschenrechte getan als alle kapitalistischen Länder zusammen. In Kuba werden nämlich Impfstoffe entwickelt, die speziell auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der ärmsten Länder zugeschnitten sind. Kuba schützt nicht nur seine eigene Bevölkerung vor der Pandemie, es verwirklicht auch international Menschenrechte, indem es den Ärmsten der Armen eine Impfung zukommen lässt. Mal ehrlich: Schon mal etwas in den Medien von der Menschenrechtsverletzung gehört, die die Bundesregierung begeht, weil sie nicht die Initiative ergriffen hat, um einen Impfstoff für die "Dritte Welt" zu entwickeln?

Apropos Medien: Über die muss man nämlich reden, wenn es um Menschenrechte geht, missbrauchen sie doch den Begriff regelmäßig. So rechtfertigen die USA ihre seit über 60 Jahren bestehende Blockade gegen Kuba mit der dortigen "Menschenrechtslage". Die Einschränkung der Versorgung der Menschen in Kuba soll dem Wohl der Menschenrechte dienen? Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Eine Wette: In dem Moment, in dem Kuba zu einer Kolonie des US-Imperialismus würde, wäre von Menschenrechtsverletzungen dort keine Rede mehr. So, wie es heute schon im Rest der kapitalistischen Welt der Fall ist.

Wie schön ist die Idee, dass mit dem Menschenrecht auch eine Menschenpflicht zur weltweiten Solidarität verbunden ist. Wie es in dem schönen Lied heißt: "Die Internationale erkämpft das Menschenrecht". So betrachtet beinhaltet nämlich der Kampf für Menschenrechte notwendigerweise auch die Solidarität mit dem sozialistischen Kuba. Dieser Artikel basiert auf einem

CUBA LIBRE Beitrag für POSITION, dem Magazin der SDAJ.
Tobias Kriele

CUBA LIBRE 3-2021