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Zweierlei Maß

Während Posada Carriles geschont wird, sitzen fünf Kubaner seit mehr als zwölf Jahren im Gefängnis.

Im Herbst 2000 begann in Miami der Prozeß gegen fünf Kubaner, die rechtsextreme Gruppierungen im US-Bundesstaat Florida unterwandert hatten, um Anschläge gegen ihr Heimatland zu verhindern. Die Anklage warf Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramon Labañino, Fernando González und René González insgesamt 26 Vergehen vor, darunter Spionage und Verschwörung. Gerardo Hernández wurde sogar wegen Mord zu zweimal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt, obwohl niemand behauptete, daß die fünf jemanden umgebracht hätten. Doch dem Gericht reichte die Vermutung, daß Hernández durch seine Berichte zum Abschuß von zwei Flugzeugen der antikubanischen Organisation "Brothers to the Rescue" im Jahr 1996 beigetragen hatte. Die Gruppierung hatte zuvor immer wieder Flugzeuge in den Luftraum der Inselrepublik eindringen lassen, die im Tiefflug über Havanna hinwegbrausten und Flugblätter abwarfen. Da dies auch Bomben hätten sein können, warnte die kubanische Regierung daraufhin öffentlich, die Eindringlinge beim nächsten Mal abzuschießen.

In dem derzeit in den USA laufenden Prozeß gegen den Terroristen Posada Carriles wurde in der vergangenen Woche bekannt, daß sich Caroline Heck-Miller, die Staatsanwältin, die damals die Anklage gegen die fünf Kubaner betrieben hatte, wenig später geweigert hat, Strafermittlungen gegen Posada aufzunehmen. Wie Gina Garrett-Jackson vom US-Heimatschutzministerium aussagte, hatte ihre Behörde Heck-Miller gebeten, gegen diesen wegen der Attentate auf kubanische Einrichtungen zu ermitteln. "Aber sie war daran nicht interessiert, deshalb habe ich es aufgegeben, sie dazu aufzufordern", so die Beamtin. Im Fall der fünf Kubaner hatte Heck-Miller hingegen ungleich größeres Engagement an den Tag gelegt. Sie verweigerte eine von der Verteidigung beantragte Verlegung des Prozesses aus Miami in eine andere Stadt der USA, obwohl in der Hochburg der Exilkubaner eine aufgeheizte Stimmung herrschte, die ein faires Verfahren kaum möglich machte. Und sie spielte die entscheidende Rolle bei der Verurteilung der fünf zu den hohen Haftstrafen, deren Fairness beispielsweise die Menschenrechtsorganisation Amnesty International anzweifelt.

Ursprünglich hatten die US-Behörden zehn Kubaner verhaftet, die rechtsextreme Gruppierungen in den USA unterwandert hatten, um Anschläge gegen ihr Heimatland zu verhindern. Fünf von ihnen bekannten sich nach ihrer Festnahme umgehend schuldig, kooperierten mit den Ermittlern und wurden dafür mit milden Strafen und anschließend der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für die USA belohnt.

Für den kubanischen Parlamentspräsidenten Ricardo Alarcén spiegelt sich darin die "Doppelmoral" der US-Administration wider, die Posada nur wegen Falschaussage, aber nicht wegen Terrorismus verurteilen wolle. Zugleich aber die "Cuban Five" seit mehr als zwölf Jahren in Haft halte. (PL/jW)

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

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junge Welt, 03.02.2011